Stiftung

Die Oberfrankenstiftung wurde 1927 vom Vorläufer des Bezirks Oberfranken, dem Kreis Oberfranken, unter dem Vorsitz des ehemaligen Bamberger Oberbürgermeisters Adolf Wächter errichtet und mit einem Vermögen in Höhe von 6 Millionen Reichsmark ausgestattet. Ihr Wirkungskreis ist in der Satzung ausdrücklich auf das Gebiet des Regierungsbezirks Oberfranken beschränkt.

Die Oberfrankenstiftung ist eine Förderstiftung. Sie verfolgt keine eigenen Projekte, sondern gewährt auf Antrag Zuwendungen zu Vorhaben anderer Träger. In der Regel handelt es sich hierbei um öffentliche Träger; aber auch gemeinnützige Institutionen - bei der Denkmalpflege auch Privatpersonen - können in den Genuss einer Zuwendung durch die Oberfrankenstiftung kommen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach der Satzung ist die Förderung in folgenden Bereichen vorgesehen:

Daneben verleiht die Oberfrankenstiftung alljährlich Preise, die mit bis zu 20.000 EUR dotiert sind.

Die Oberfrankenstiftung wird von einem Stiftungsrat verwaltet, der aus 10 Mitgliedern besteht. Vorsitzender ist kraft der Satzung der amtierende Regierungspräsident von Oberfranken. Der Bezirkstagspräsident von Oberfranken und fünf weitere Mitglieder des Bezirkstags von Oberfranken werden als Vertreter des Bezirks Oberfranken auf die jeweilige Dauer der Wahlperiode entsandt; drei Mitglieder werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern auf Vorschlag des Regierungspräsidenten ernannt.

Die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Förderanträge erledigt die Geschäftsstelle im Haus der Oberfrankenstiftung (Lisztstraße 16, 95444 Bayreuth).

Das Jahresbudget für Zuwendungen ist abhängig von den Einnahmen aus den ordentlichen Erträgen des Stiftungsvermögens.

Satzung

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Oberfrankenstiftung | Lisztstraße 16 | 95444 Bayreuth
Telefon: 0921/507206-40 | E-Mail: info@oberfrankenstiftung.de