Soziale Maßnahmen

Die Oberfrankenstiftung fördert im Sozialbereich ein breites Spektrum von Projekten und Investitionen. Dazu gehören u. a. modellhafte Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Erziehung und Bildung von Kindern.

Einschränkungen:

  • Förderung nur für Pflegeheime mit besonderer Ausrichtung (z.B. für Behinderte)
  • Bei ausgegliederten Betrieben in Form der gGmbH oder gAG kommt die Förderung nur in Verbindung mit einer harten Patronatserklärung der Muttergesellschaft in Betracht.
  • Einrichtungen mit überwiegendem Wirtschaftsbetrieb werden nicht gefördert.
  • Förderung nur bei besonderem innovativen Alleinstellungsmerkmal
  • Förderung erfolgt nur bei eigenem Bildungsangebot
  • Bei kirchlichen Einrichtungen wird ein kirchlicher Anteil von mindestens 50% vorausgesetzt
  • Nicht gefördert werden Bildungseinrichtungen, die wirtschaftlich ausgerichtet sind
  • Förderung nur für innovative Maßnahmen (z.B. mit digitalen Inhalten)

Voraussetzung ist jeweils, dass es sich um eine gemeinnützige Maßnahme eines gemeinnützigen Trägers handelt. Einzelpersonen können grundsätzlich nicht unterstützt werden.

Beispiele

Oberfrankenstiftung | Lisztstraße 16 | 95444 Bayreuth
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