Wissenschaft und Forschung

Der Stiftungszweck wurde 2002 auf die Förderung von Wissenschaft und Forschung ausgedehnt und im Februar 2017 neu geregelt:

  1. Förderfähig sind insbesondere
    • profilschärfende Projekte/Institute (Zuschuss max. 30,00 %),
    • Projekte der Technologie Allianz Oberfranken (TAO) bzw. Kooperations-Projekte der oberfränkischen Hochschulen untereinander (Zuschuss max. 30,00 %),
    • sonstige einmalige Maßnahmen (Zuschuss max. 20,00 %).
  2. Der Zuschuss der Oberfrankenstiftung erfolgt mit einem festen Fördersatz, der gleichermaßen für Personal- und Sachkosten gilt. Er wird flexibel je nach Bedeutung des Vorhabens festgelegt. Bei der Personalförderung wird verstärkt darauf geachtet, dass die Beschäftigten nicht in mehreren Projekten abgerechnet werden.
  3. Antragsberechtigt sind die oberfränkischen Hochschulen oder andere Träger, die wissenschaftliche Projekte in Oberfranken bzw. mit oberfränkischem Bezug durchführen. Projektskizzen sind so zu erstellen, dass sie von einem Fachgutachter beurteilt werden können.
  4. Anträgen von Lehrstühlen ist eine Stellungnahme der Hochschulleitung beizufügen.
  5. Antragstellung und Abrechnung müssen ausschließlich in digitaler Form in Abstimmung mit der Drittmittelstelle erfolgen.

Oberfrankenstiftung | Lisztstraße 16 | 95444 Bayreuth
Telefon: 0921/507206-40 | E-Mail: info@oberfrankenstiftung.de