Denkmalpflege
Ein Förderansatz der Oberfrankenstiftung ist die Erhaltung von Denkmälern im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Für diesen Zweck können auch Privatpersonen Zuwendungen erhalten.
Grundlage für die Bezuschussung und Förderobergrenze ist in der Regel der sog. denkmalpflegerische Mehraufwand
. Er wird vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf) festgelegt und muss bei der Antragstellung mit angegeben werden.
Außerdem sind eine Beschreibung des Denkmals sowie eine Foto-Dokumentation erforderlich.
Bei der Abrechnung der Maßnahme ist eine Bestätigung der unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege über die ordnungsgemäße Ausführung und den denkmalpflegerischen Mehraufwand beizufügen.
Die finanzielle Beteiligung der Oberfrankenstiftung beträgt im Bereich Denkmalpflege
max. 20 Prozent des denkmalpflegerischen Mehraufwandes.
Die Ausnahme bilden reine Fenstermaßnahmen (Austausch bzw. Sanierung). Diese können mit max. 10 Prozent des denkmalpflegerischen Mehraufwandes gefördert werden.