Häufige Fragen und die Antworten (FAQs)

Die Oberfrankenstiftung fördert Investitionen und Projekte von überregionaler bzw. gesamtoberfränkischer Bedeutung in den Bereichen Soziales, Kunst und Kultur, Denkmalpflege sowie Wissenschaft und Forschung. Maßnahmen mit förderfähigen Kosten von weniger als 5.000 € werden in der Regel nicht bezuschusst. Auch Zuwendungen unter 1.000,- € werden grundsätzlich nicht bewilligt.

Anträge können von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Einrichtungen und (nur im Bereich der Denkmalpflege) von Privatpersonen gestellt werden.

Ihren Förderantrag stellen Sie online über unser Portal.

Zu einem Antrag gehören

  • kurze Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
  • Kostengliederung
  • Finanzierungsplan
  • evtl. Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Satzung
  • bei Denkmälern: Fotodokumentation sowie Angaben zur Baugeschichte
  • bei sozialen Projekten: Konzept

Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrags und zum Hochladen etwaiger Unterlagen erhalten Sie durch den Leitfaden.

Nein; allerdings dürfen bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden.

Der Wirkungsbereich ist ausschließlich der Bereich des Regierungsbezirkes Oberfranken.

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung. Sie beträgt im Bereich der Denkmalpflege in der Regel max. 20 % des sog. denkmalpflegerischen Mehraufwands. In den anderen Kategorien ist ein Fördersatz bis zu 20 % der förderfähigen Kosten möglich. Zuschüsse unter 1.000 € werden grundsätzlich nicht gewährt.

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf) setzt den denkmalpflegerischen Mehraufwand auf der Grundlage der Kostenberechnung für die geplante Maßnahme fest.

  • Erfassung in der Förderdatenbank
  • Prüfung durch die Stiftungsverwaltung (Förderfähigkeit des Projektes und Vollständigkeit der Unterlagen)
  • Versand der Eingangsbestätigung per Email ggf. mit Anforderung fehlender Unterlagen oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
  • Einholen von Fachgutachten durch die Stiftungsverwaltung

Sobald alle erforderlichen Unterlagen/Angaben vorliegen, wird der Antrag für eine Sitzung des Stiftungsrates (ca. 4 pro Jahr) vorgemerkt. Der Stiftungsrat der Oberfrankenstiftung behandelt die entscheidungsreifen Anträge in der Regel nach Antragseingang.

Im Anschluss an die Sitzungen werden Sie jeweils per E-Mail über die Entscheidung des Stiftungsrats informiert.

  • Bei Zuschüssen bis zu 5.000 € wird der gesamte Förderbetrag erst nach Beendigung der Maßnahme auf Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises in einem Betrag ausgezahlt.
  • Bei Zuschüssen von mehr als 5.000 € können bereits während der Durchführung der Maßnahme Teilbeträge mit dem Formblatt Auszahlungsantrag abgerufen werden. Grundlage hierfür ist der bereits entstandene Kostenanfall.
    Vom bewilligten Zuschuss wird jedoch grundsätzlich ein Restbetrag in Höhe von ca. 10 % bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises einbehalten.

Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Abrechnung mit dem Formblatt Verwendungsnachweis. Diesem ist eine lückenlose Ausgabenübersicht beizufügen. Rechnungskopien sind der Oberfrankenstiftung lediglich auf Anfrage vorzulegen.

Soweit im Bewilligungsbescheid andere öffentliche Zuschussgeber mit der fachlichen und/oder rechnerischen Prüfung beauftragt sind, wird deren Prüfungsvermerk übernommen; ansonsten prüft die Oberfrankenstiftung den Verwendungsnachweis selbst.

Die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (siehe Bescheid) abgerufen werden. In besonderen Ausnahmefällen kann eine Verlängerung schriftlich beantragt werden.

In besonderen Ausnahmefällen kann der Bewilligungszeitraum verlängert werden. Bitte beantragen Sie dies schriftlich mit Darlegung der Gründe sowie Nennung des gewünschten Zeitraumes per E-Mail an folgende Adresse: info@oberfrankenstiftung.de

Die Aufbewahrungsfrist aller Unterlagen beträgt 10 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Im Falle einer definierten Zweckbindung ist das Ende dieser auch das Ende der Aufbewahrungsfrist.

Oberfrankenstiftung | Lisztstraße 16 | 95444 Bayreuth
Telefon: 0921/507206-40 | E-Mail: info@oberfrankenstiftung.de