Kunst und Kultur

Die Oberfrankenstfitung hat bereits die Realisierung zahlreicher Großprojekte im kulturellen Bereich ermöglicht. Sie fördert sowohl Einrichtungen als auch Veranstaltungen und Aktionen.

Einschränkungen:

  • Museen müssen wissenschaftlich qualifiziertes Personal beschäftigen
    (insbesondere Museumsleitung).
  • Die KulturServiceStelle des Bezirks Oberfranken muss bei den Planungen eingebunden werden und nach Abschluss der Maßnahme auch die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen.
  • Eine Förderung ist frühestens vier Jahre nach der Gründung möglich.
  • Förderung nur bei 25-jährigem oder vielfachem Jubiläum bzw. als Anschubfinanzierung

Voraussetzung ist jeweils, dass es sich um eine gemeinnützige Maßnahme (§ 52 AO) eines gemeinnützigen Trägers handelt. Einzelpersonen können grundsätzlich nicht unterstützt werden.

Beispiele

Kunst-Kulturfonds Bayern

Aus dem Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Multifunktionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kulturzentren sowie der Erwerb und die Erschaffung von Kunstwerken sind aus Mitteln des Kulturfonds nicht förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Vollständige Anträge können während des ganzen Jahres bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, eingereicht werden. Letzter Termin für die Entgegennahme der Anträge ist jeweils der 1. Oktober des Vorjahres.

Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Oberfrankenstiftung | Lisztstraße 16 | 95444 Bayreuth
Telefon: 0921/507206-40 | E-Mail: info@oberfrankenstiftung.de